Weg der Antragstellung

Der passende Fonds

Es gibt drei verschiedene Arten von Förderung, die Sie bei uns beantragen können.

Eine Förderung aus dem Mikrofonds unterstützt kleine Projekte bis 500,00 €.
Diese kann von gemeinnützigen Vereinen und nichtstaatlichen Organisationen beantragt werden.

Bis zu 5000,00 € können selbige aus dem Aktions- und Initiativfonds beantragen.
Die Gemeinnützigkeit ist in jedem Fall nachzuweisen.

In beiden Fällen wenden Sie sich bitte mir Ihrer Idee zunächst an die externe Koordinierungs- und Fachstelle. Diese berät Sie gern vorab, ob ihr Projekt in unsere Förderrichtlinien passt und sendet Ihnen dann einen persönlichen Link zur Onlineantragstellung zu.

Aus dem Jugendfonds, welcher vom Jugendstadtrat Meißen betreut wird, können Jugendliche bis 27 Jahre, Erwachsene, welche für Jugendliche aktiv (allerdings keine Träger der Jugendarbeit) sind sowie Gruppen, Vereine, Initiativen und Verbände bis zu 500,00 € beantragen. Dieser Antrag erfolgt nach wie vor über ein separates PDF.

Die notwendigen Antragsformulare finden Sie im Downloadbereich.

Das Kleingedruckte

... sieht schlimmer aus, als es ist!

Lesen Sie sich bitte unbedingt VOR Antragsstellung die Richtlinien durch, die Sie ebenfalls im Downloadbereich finden.

Nachdem Sie diese gelesen haben werden Sie wissen, dass Sie nun einen Termin mit der externen Koordinierungs- und Fachstelle vereinbaren sollten. Bei diesem Termin, gern auch telefonisch, können Sie Fragen stellen und sich Hilfe holen. Dadurch stellen Sie sicher, dass das Antragsformular korrekt ausgefüllt wird und sich damit bestenfalls doppelte Arbeit erübrigt. Die gesparte Zeit können Sie so viel besser in das gute Gelingen Ihres Projektes investieren.

Einreichen und warten

Ihren Antrag reichen Sie bitte bis spätestens 22.April oder 22.Juli online ein. Empfehlenswert ist eine etwas frühere Abgabe, damit eventuell notwendige Korrekturen noch vorgenommen werden können.

Etwa 14-Tage nach den Abgabefristen tagt der Begleitausschuss. Dieser setzt sich aus Mitgliedern der Bereiche Jugend, Bildung, Vereine und Verwaltung zusammen. Der Begleitausschuss stimmt über die Anträge, welche den Aktions- und Initiativfonds betreffen, ab. Zur Sitzung des Begleitausschusses werden Sie eingeladen, Ihr Projekt in einem etwa fünfminütigen Vortrag vorzustellen. Nach der Abstimmung gibt der Begleitausschuss eine Empfehlung über die Förderung des Projekts an das Federführende Amt, die Stadt Meißen, heraus.

Etwa 1-2 Wochen später erhalten Sie dann den Zuwendungsbescheid von der Stadt Meißen.

Über Anträge aus dem Jugendfonds entscheidet der Jugendstadtrat. Dieser tagt etwa alle 6 Wochen. Die genauen Termine erfahren Sie über unsere Webseite oder den Instragramaccount des Jugendstadtrates.

Und dann?

Nachdem Sie das Projekt durchgeführt und währenddessen alles in Form von Bildern, Evaluationsbögen etc. dokumentiert haben, reichen Sie bis zum 31.01.2025 Ihren Verwendungsnachweis inklusive Belegliste ein. Nähere Informationen dazu erhalten Sie mit Ihrem Bescheid und bei der externen Koordinierungs- und Fachstelle.