Förderung
Du hast eine Idee für ein Projekt und möchtest dafür Unterstützung? Hier erfährst du alles Wichtige zur Antragstellung: vom passenden Fördertopf über die nötigen Unterlagen bis hin zur Einreichung.
Aktuelles
Die Antragstellung ist ab sofort wieder möglich. Über den Aktions- und Initiativfonds können bis zu 5021,72 € bantragt werden. Die nächste Antragsfrist ist der 23. Januar 2026. Weitere Fristen sind für den April und August vorgesehen.
Der Mikrofonds lässt laufend Anträge bis 600 € zu.
Über den Jugendfonds ist eine Förderung von Projekten mit bis zu 3021,92 € möglich. Anträge können laufend gestellt werden.
Unabhängig davon was für einen Antrag ihr stellen möchtet, setzt euch bitte zuerst mit der Koordinierungs- und Fachstelle (alternativ beim Jugendfonds mit dem Jugendstadtrat) in Verbindung und schildert euer Vorhaben. So vermeiden wir häufige Überarbeitungen der Anträge.
Weg der Antragstellung
Wer kann beantragen? Was wird gefördert?
Gefördert werden Projekte in den Gemeinden Meißen, Nossen und Käbschütztal.
Antragsberechtigt sind ausschließlich gemeinnützige Organisationen (z. B. Vereine oder gemeinnützige nichtstaatliche Organisationen).
Weniger formell organisierte Gruppen, Initiativen oder Einzelpersonen brauchen sich nicht abgeschreckt fühlen: Wenn ihr eine gute Idee habt, meldet euch trotzdem – wir finden gemeinsam einen Weg euer Projekt umzusetzen!
Wichtig ist, ihr euch mit eurem Projekt im Themenfeld des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ bewegt: Demokratie fördern, Vielfalt gestalten und Extremismus vorbeugen. Besser noch, wenn ihr euch einem oder mehreren unserer Zielstellungen für das aktuelle Jahr (im Downloadbereich unter „Leit-, Mittler- und Handlungsziele“ zu finden) zuordnen könnt.
Die Fonds und Fördersummen
In der Förderperiode 2025–2032 werden die Mittel über Pauschalen vergeben (44,44 € pro teilnehmender Person und Tag sowie 600 € pro Honorartag). Daraus ergeben sich folgende maximale Fördersummen:
Mikrofonds
Bis 600 €, laufend und ohne Fristen. Für kleine Projekte gemeinnütziger Organisationen.Aktions- und Initiativfonds
Bis 5.021,72 € für gemeinnützige Vereine und gemeinnützige nichtstaatliche Organisationen. Hier gelten feste Fristen.Jugendfonds (betreut vom Jugendstadtrat Meißen)
Bis 3.021,92 €. Antragsberechtigt sind Jugendliche bis 27 Jahre, Erwachsene, die für Jugendliche aktiv sind (keine Träger der Jugendarbeit), sowie Gruppen, Initiativen, Vereine und Verbände. Auch hier erfolgt die formale Antragstellung über eine gemeinnützige Struktur.
Erst informieren, dann beantragen
Bevor Ihr einen Antrag stellt, lest bitte die Richtlinien im Downloadbereich und meldet euch danach mit Eurer Idee bei der externen Koordinierungs- und Fachstelle (für den Jugendfonds beim Jugendstadtrat). Wir prüfen gemeinsam, ob Euer Projekt zu den Förderschwerpunkten und Richtlinien passt. Danach bekommt Ihr einen persönlichen Link zur Online-Antragstellung.
Diese Beratung vorab spart Zeit und verhindert unnötige Rückfragen oder Korrekturen.
Entscheidung und Bewilligung
Die Anträge für den Aktions- und Initiativfonds werden etwa 14 Tage nach den Fristen im Begleitausschuss beraten. Ihr stellt Euer Projekt dort in einem kurzen Vortrag (5–10 Minuten) vor und steht für Rückfragen zur Verfügung. Der Ausschuss gibt eine Förderempfehlung, anschließend erhaltet Ihr den Zuwendungsbescheid der Stadt Meißen (meist 1–2 Wochen später).
Über Anträge aus dem Jugendfonds entscheidet der Jugendstadtrat in seinen Sitzungen (diese finden ungefähr alle 6 Wochen statt).
Und dann?
Nachdem ihr das Projekt durchgeführt und währenddessen alles in Form von Bildern, Evaluationsbögen etc. dokumentiert haben, gebt bis 31. Januar des Folgejahres Ihren Verwendungsnachweis inklusive der entsprechenden Nachweise (meistens Teilnehmenden-Liste und Honorarverträge; in Ausnahmefällen eine Belegliste) ein. Nähere Informationen dazu erhalten Sie mit Ihrem Bescheid und bei der externen Koordinierungs- und Fachstelle.