Zuerst...

Der passende Fonds

Es gibt drei verschiedene Arten von Förderung, die Sie bei uns beantragen können.

Eine Förderung aus dem Mikrofonds unterstützt kleine Projekte bis 500€.
Diese kann von gemeinnützigen Vereinen und nichtstaatlichen Organisationen beantragt werden.

Bis zu 5000€ können selbige aus dem Aktions- und Initiativfonds beantragen.
Die Gemeinnützigkeit ist in jedem Fall nachzuweisen.

Aus dem Jugendfonds, welcher vom Jugendstadtrat Meißen betreut wird, können Jugendliche bis 27 Jahre, Erwachsene, welche für Jugendliche aktiv (allerdings keine Träger der Jugendarbeit) sind sowie Gruppen, Vereine, Initiativen und Verbände bis zu 500€ beantragen.

Die notwendigen Antragsformulare finden Sie im Downloadbereich.

Das Kleingedruckte

... sieht schlimmer aus, als es ist!

Lesen Sie sich bitte unbedingt VOR Antragsstellung die Richtlinien durch, die Sie ebenfalls im Downloadbereich finden.

Nachdem Sie diese gelesen haben werden Sie wissen, dass Sie nun einen Termin mit der Koordinierungs- und Fachstelle vereinbaren sollten. Bei diesem Termin können Sie Fragen stellen, sich Hilfe holen und Ungeklärtes klären. Dadurch stellen Sie sicher, dass das Antragsformular korrekt ausgefüllt wird und sich damit bestenfalls doppelte Arbeit erübrigt. Die gesparte Zeit können Sie mit etwas Schönem verbringen. Zum Beispiel Kuchen essen, was natürlich auch gleich mit einem Besuch der Koordinierungs- und Fachstelle verbunden werden kann.

Einreichen und warten

Ihren Antrag reichen Sie bitte bis spätestens 25. Februar oder 13. Mai ein. Dies kann persönlich bei der Koordinierungs- und Fachstelle oder postalisch an die in den Richtlinien angegebene Adresse geschehen. Empfehlenswert ist eine etwas frühere Abgabe, damit eventuell notwendige Korrekturen noch vorgenommen werden können.

Etwa eine Woche nach den Abgabefristen tagt der Begleitausschuss. Dieser setzt sich aus Mitgliedern der Bereiche Jugend, Bildung, Vereine und Verwaltung zusammen. Der Begleitausschuss stimmt über die Anträge, welche den Aktions- und Initiativfonds betreffen, ab. Zur Sitzung des Begleitausschusses werden Sie eingeladen, Ihr Projekt in einem etwa fünfminütigen Vortrag vorzustellen. Nach der Abstimmung gibt der Begleitausschuss eine Empfehlung über die Förderung des Projekts an das Federführende Amt, die Stadt Meißen, heraus.

Einige Wochen später werden Sie einen Bescheid von der Stadt Meißen erhalten und erfahren, ob das Projekt gefördert wird oder nicht.

Über Anträge aus dem Jugendfonds entscheidet der Jugendstadtrat.

Und dann?

Nachdem Sie das Projekt durchgeführt und währenddessen alles in Form von Bildern, Evaluationsbögen etc. dokumentiert haben, reichen Sie bis zum 31.08.2022 Ihren Verwendungsnachweis inklusive Belegliste ein. Nähere Informationen dazu erhalten Sie mit Ihrem Bescheid und bei der Koordinierungs- und Fachstelle.