Aktuelles

Die Förderung über den Aktions- und Initiativfonds mit Summen bis zu 5021,72€ ist wieder möglich. Die nächste Antragsfrist ist der 13. April 2025.

 

Über den Jugendfonds ist eine Förderung von Projekten mit bis zu 533,28€ möglich. Die nächste Sitzung des Jugendstadtrates findet im April statt. Abgabefrist für die Anträge ist ebenfalls der 13. April 2025.

Weg der Antragstellung

Der passende Fonds

Mit Beginn der neuen Förderperiode ab 2025 erfolgt die Beantragung und Weitergabe von Mitteln in Pauschalen: Eine Teilnehmenden-Pauschale vo 44,44€/Tag/Person und einer Honorarkostenpauschale von 600€/Tag. Da die Honorarkostenpauschale nur ausgegeben wird, wenn entsprechend hohe Honorarkosten auch nachgewiesen werden können, erfoglt die Beantragung in den meisten Fällen über die Teilnehmenden-Pauschalen. Aus diesem Grund ist die Beantragung in den unterschiedlichen Fonds bis zu den unten aufgeführten "krummen" Summen möglich.

Es gibt drei verschiedene Wege auf denen sie eine Förderung bei uns beantragen können:

Eine Förderung aus dem Mikrofonds unterstützt kleine Projekte bis 533,28 €.
Diese kann von gemeinnützigen Vereinen und gemeinnützigen nichtstaatlichen Organisationen beantragt werden.

Bis zu 5021,72 € können gemeinnützige Vereinen und gemeinnützige nichtstaatliche Organisationenaus dem Aktions- und Initiativfonds beantragen.

Aus dem Jugendfonds, welcher vom Jugendstadtrat Meißen betreut wird, können Jugendliche bis 27 Jahre, Erwachsene, welche für Jugendliche aktiv (allerdings keine Träger der Jugendarbeit) sind sowie Gruppen, Vereine, Initiativen und Verbände bis zu 2533,08 € beantragen.

Unabhängig davon, welche Förderung Sie in Anspruch nehmen möchten, wenden Sie sich bitte mir Ihrer Idee zunächst an die externe Koordinierungs- und Fachstelle. Diese berät Sie gern vorab, ob ihr Projekt in unsere Förderrichtlinien passt und sendet Ihnen dann einen persönlichen Link zur Onlineantragstellung zu.

Das Kleingedruckte

... sieht schlimmer aus, als es ist!

Lesen Sie sich bitte unbedingt VOR Antragsstellung die Richtlinien durch, die Sie ebenfalls im Downloadbereich finden.

Nachdem Sie diese gelesen haben werden Sie wissen, dass Sie nun einen Termin mit der externen Koordinierungs- und Fachstelle vereinbaren sollten. Bei diesem Termin, gern auch telefonisch, können Sie Fragen stellen und sich Hilfe holen. Dadurch stellen Sie sicher, dass das Antragsformular korrekt ausgefüllt wird und sich damit bestenfalls doppelte Arbeit erübrigt. Die gesparte Zeit können Sie so viel besser in das gute Gelingen Ihres Projektes investieren.

Einreichen und warten

Ihren Antrag reichen Sie bitte bis spätestens 13. April oder 13. August online ein. Empfehlenswert ist eine etwas frühere Abgabe, damit eventuell notwendige Korrekturen noch vorgenommen werden können.

Etwa 14-Tage nach den Abgabefristen tagt der Begleitausschuss. Dieser setzt sich aus Mitgliedern der Bereiche Jugend, Bildung, Vereine und Verwaltung zusammen. Der Begleitausschuss stimmt über die Anträge, welche den Aktions- und Initiativfonds betreffen, ab. Zur Sitzung des Begleitausschusses werden Sie eingeladen, Ihr Projekt in einem etwa fünf- bis zehnminütigen Vortrag vorzustellen. Nach der Abstimmung gibt der Begleitausschuss eine Empfehlung über die Förderung des Projekts an das Federführende Amt, die Stadt Meißen, heraus.

Etwa 1-2 Wochen später erhalten Sie dann den Zuwendungsbescheid von der Stadt Meißen.

Über Anträge aus dem Jugendfonds entscheidet der Jugendstadtrat. Dieser tagt etwa alle 6 Wochen. Die genauen Termine erfahren Sie über unsere Webseite oder den Instragramaccount des Jugendstadtrates.

Und dann?

Nachdem Sie das Projekt durchgeführt und währenddessen alles in Form von Bildern, Evaluationsbögen etc. dokumentiert haben, reichen Sie bis zum 31.01.2026 Ihren Verwendungsnachweis inklusive der entsprechenden Nachweise (meistens Teilnehmenden-Liste und Honorarverträge; in Ausnahmefällen eine Belegliste) ein. Nähere Informationen dazu erhalten Sie mit Ihrem Bescheid und bei der externen Koordinierungs- und Fachstelle.